Vereinsorgane und Satzung
Der Verein "Neuapostolisches Sozial- und Bildungswerk NRW e. V." (kurz: "NAK-SBW NRW e. V.") ist am 8. Dezember 2008 gegründet worden. Die Gründungsversammlung bestand aus zuvor gewählten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Initiative für Arbeit, Lebensqualität, Sicherheit und Orientierung.
Diese Initative hatte sich unter dem Begriff ALSO seit Beginn des Jahres 2008 um von Arbeitslosigkeit und ihre Folgen betroffenen Mitglieder der Neuapostolischen Kirche Nordrhein-Westfalen gekümmert und hat sich mit der Vereinsgründung auf eine juristisch sichere Basis gestellt.
Gemeinnützige Körperschaft
Mit Bescheid vom Finanzamt Dortmund-Ost vom 20. Januar 2009 ist das NAK-SBW NRW e. V. als gemeinnützige Körperschaft anerkannt worden.
Ein geschäftsführender Vorstand, ein Beirat als Beratungs- und Kontrollinstrument und die Mitgliederversammlung sind die satzungsgemäßen Organe des Vereins.
Ein Lenkungsausschuss, der vom Vereinsvorstand zur Unterstützung seiner vielfältigen Arbeit berufen worden ist, sorgt für die praktische Umsetzung aller Vereinsangebote.
In der rechten Menüleiste sind detaillierte Informationen zu den Vereinsorganen und -gremien sowie zur Satzung zu erreichen.
Antrag zur Vereinsmitgliedschaft
Einen Antrag zur Vereinsmitgliedschaft erhalten Sie hier als pdf-Datei zum Download .
Vereinsorgane
In Kürze
Der Verein wird von einem geschäftsführenden Vorstand geleitet, ein Beirat ist zur Unterstützung und als Kontrollgremium tätig.
Auch die Mitgliederversammlung ist ein satzungsgemäßes Organ des Vereins.
Zusätzlich hat der Vereinsvorstand einen Lenkungsausschuss berufen, der ihn im operativen Bereich unterstützt.